GLITZERSTERN
KONTAKT
Hauptsächlich bin ich in der Region Thun sowie im ganzen Kanton Bern tätig. Gerne reise ich jedoch auch zu Ihrem Event. Für grössere Anlässe arbeite ich mit weiteren regionalen Facepainterinnen zusammen.
Ich freue mich sehr auf Ihre Kontaktaufnahme und erstelle Ihnen gerne eine unverbindliche und faire Offerte.
Mail: mail(at)glitzerstern.ch
Telefon: 079 475 77 22 Sandra Spaeth
AGBs / Allgemeine Infos
Produkte / Qualität
Alle Farben sind ohne Parfüm und die Qualität der Inhaltsstoffe sind auf höchstem Niveau getestet. Alle Produkte entsprechen den in der EU geltenden Richtlinien sowie den Vorschriften der FDA (Amerikanische Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde).
Abschminken / Reinigen
Die Schminke lässt sich problemlos mit Wasser und Seife oder mit milden Feuchttüchern entfernen. Bei hochpigmentierten Farben (z.B. Blau und Grün) kann zusätzlich etwas Babyöl zur Reinigung verwendet werden. Es ist wichtig, dass die Farbe im Gesicht zuerst mit Seife und Öl aktiviert wird und danach mit Wasser abgespült wird.
Allgemeine Grundsätze fürs Kinderschminken
Die verwendeten Schminkfarben sind für Kinder ab 3 Jahren empfohlen. Falls Sie jüngere Kinder schminken lassen möchten, kann es sein, dass die junge Kinderhaut auf die Farben empfindlicher reagiert.
Es werden nur qualitativ hochwertige Produkte verwendet. Trotzdem kann ein Kind allergisch reagieren. Sie entscheidet, ob Sie Ihr Kind schminken lassen möchten.
Bei entzündeter Haut, Hautausschlag, erkälteter oder kranker Kinder, behalte ich mir das Recht vor, das Schminken aus Hygienegründen abzulehnen. Eine Alternative ist z.B. das Schminken oder ein Glitzertattoo auf den Arm.
Einsatzdauer und Rücktritt
Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn sich während der gesamten Einsatzdauer kaum oder keine Personen schminken lassen.
Bei einem Vertragsrücktritt seitens der Auftraggeber*in sind folgende Entschädigungen geschuldet:
Rücktritt 30 Tage oder länger vor dem Einsatztermin: keine Entschädigung
Rücktritt 10 – 29 Tage vor dem Einsatztermin: 25% der Vergütung
Rücktritt 1 – 9 Tage vor dem Einsatztermin: 50% der Vergütung
Rücktritt am Einsatztag: 100% der Vergütung
Wird bei einem Vertragsrücktritt durch die Auftraggeber*in ein Ersatzauftrag in mindestens demselben Leistungsumfang wie dem abgesagten Auftrag vereinbart, so entfällt eine Entschädigung.
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